Ein Weg, der sich für Mensch und Umwelt lohnt.

Scalabrin Recycling verfügt über ein Konzept, das unsere Arbeit transparent macht. Die Verwertungswege sind jederzeit nachvollziehbar.

Wir sind stets darauf bedacht, das Vertrauen unserer Kunden zu erhalten. Deshalb stehen wir Ihnen für alle Entsorgungsfragen zur Verfügung.

Gewerbeabfälle

Reststoffe aus Gewerbe, Industrie, Handel und Handwerk.

Dies sind zum Beispiel:

  • Kunststoffgemische und Kunststoffabfälle, verschmutzt (z.B. Folien, Foliensäcke, Plastik und Hartschaum aus PUR
  • Verbundstoffe und Verpackungsgemische, Produkte aus verschiedenen Kunststoffen, mit Papier oder Folie beschichtet
  • Papier, verschmutzt, z.B. Hygienepapier, Etikettenpapier, Pergamentpapier.
  • Kartonagen, verschmutzt oder mit Folie oder Kunststoff beschichtet
  • Holz verschmutzt, beschichtet oder lackiert (nicht mit Holzschutz eingelassen), Spanplatten.
  • Stofftücher, Textil- und Faserabfälle, Textilreste
  • Gummi, verschmutzt
  • Styropor, verschmutzt
Verpackungsmaterialien

z. B. Papier, Kartonagen, Folien und Holz.

Kunststoffe

Wir sind Ihr kompetenter Partner für das Recycling von Kunststoffen. Millionen Tonnen von Kunststoffverpackungen sind auf dem deutschen Markt im Umlauf. Material, das aus komplexen Industrieproduktionen oder einfach aus Haushalten stammt, aber eines gemeinsam hat: Es ist zu wertvoll, um in der Müllverbrennung oder auf der Deponie beseitigt zu werden.

Wir sammeln und sortieren die verschiedensten Kunststoffe und führen sie dem sinnvollen Recycling zu.

Schrott

Misch- und Industrieschrott
FE und NE Metalle

Altholz (unbehandelt)

Unbehandeltes Holz ist naturbelassenes Holz ohne Beschichtung, Imprägnierung, Lasur, Lackierung oder anderen Behandlungen. Dieses besteht meistens aus folgenden Teilen:

  • Bretter
  • Paletten
  • Holzkisten
  • Balken

Bitte beachten Sie: Wenn sich an Ihrem Holz Anhaftungen anderer Abfälle befinden, zählt es zu der Annahmegruppe der behandelten Althölzer. 

Altholz (behandelt)

Holz-behandelt ist: Altholz beschichtet, lackiert, Spanplatten lasiert, mit anderen Anhaftungen oder anderweitig behandelt. Behandeltes Altholz fällt meist bei Baustellen, Umzug, Gewerbebetrieben und dergleichen an. Es besteht meist aus folgenden Teilen:

  • Möbel
  • Schnittreste
  • Fußbodenbretter
  • Vertäfelungen
  • Schalbretter
  • Spanplatten

Altholz mit schädlichen Verunreinigungen z.B. Bahnschwellen ist ein gefährlicher Abfall und somit ein Sonderabfall und zählt nicht zu Altholz behandelt.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie dem Holzsammelcontainer andere Abfallstoffe beiladen, wird dieser Container komplett als gemischte Baustellenabfälle eingestuft.

Asbestabfälle und Asbestzementabfälle

Asbestteile dürfen nur in zugelassenen Transportsäcken (Big-Bags) verpackt, transportiert und verladen werden. Jedes Gebinde muss mit einem Asbestwarnaufkleber versehen sein. Hierbei darf die Verpackung nicht ein- oder aufreißen. Die hierfür nötigen Verpackungsmaterialien und Warnaufkleber, können Sie direkt bei der Bestellung des Containers mit ordern.
Sogenannte fest gebundene Asbestprodukte sind: Asbestzement, Eternit-/Welleternitplatten, Fassadenverkleidungen, Blumenkästen, Heizungsverkleidungen, Rohre, Sanitärwände, Lüftungskanäle, bestimmte alte Bodenfliesen und ähnliche Materialien.

Bitte beachten Sie: Selbst wenn wir auch nur eine geringe Menge Asbest finden, wird damit der gesamte Container zum Asbestcontainer.

Baumischabfall

Baumischabfälle sind Abfallgemische, die sowohl aus mineralischen, wie auch aus organischen Bestandteilen bestehen. Es können alle Bestandteile des Bauschutts vorhanden sein, vermischt mit den unten aufgeführten zusätzlichen Stoffen:

  • Kunststoffe, Holz
  • Papier, Pappe
  • Metalle, Kabel
  • Gips, Rigipsteile
  • Glas, Gummi
  • Bodenaushub

Bitte beachten Sie: In unsere Container dürfen keine flüssigen Stoffe verladen werden! Schadstoffverunreinigungen oder -belastete Stoffe wie z.B. Eternitplatten (asbesthaltig), oder Lacke und Farben gehören nicht in den Baumischabfall. Diese Stoffe müssen getrennt entsorgt werden.

Bauschutt

Bauschutt besteht aus mineralischen Baustoffen wie:

  • Mauerwerk
  • Ziegelsteine
  • bituminöser Straßenaufbruch
  • reiner Betonabbruch
  • Fliesen und Kacheln
  • Dachziegel
  • Mörtel- oder Putzreste
  • Waschbecken und Kloschüsseln

Steine und Baustoffe aus Leichtbauweise sind heutzutage ein gerne eingesetzter Baustoff in der Bauindustrie, für Trennwände innerhalb von Gebäuden. Dieser Baustoff ist sehr leicht gegenüber massiven Steinmauern. Diese sind in der Verwertung schlecht zu verarbeiten und daher in einer preislich erhöhten Sparte erfasst.

Bitte beachten Sie: Abfälle können nur als Bauschutt entsorgt werden und somit für Sie kostengünstig, wenn Sie den Bauschuttcontainer ordnungsgemäß befüllen. Bitte werfen Sie also deshalb keine Baumischabfälle ôder Leichtbaustoffe in den Container.

Bodenaushub
  • Bodenaushub
  • Lehmboden
  • Mutterboden

Nicht kontaminiertes, natürlichgewachsenes oder bereits verwendetes Erdmaterial, ohne sonstige Verunreinigungen wie Steine/Ziegel, Holz, Kunststoffe, Papier, Leichtbausteine (Bims / Ytong), Rigips usw.

Grünabfälle

Zu den Garten – und Parkabfällen gehören:

  • Rasenschnitt
  • Grünschnitt
  • Äste
  • Wurzeln
  • Laub
  • Baum- und Astschredderabfälle
Sperrmüll

Unter Sperrmüll fallen Abfälle aus Privathaushalten, die aufgrund ihrer Beschaffenheit und Menge nicht in die üblichen Müllbehälter entsorgt werden dürfen. Zum Sperrmüll gehören:

  • Möbel
  • Truhen
  • Bettgestelle
  • Matratzen
  • Lattenroste
  • Regale
  • Leitern
  • Teppiche und Teppichböden
  • Töpfe / Geschirr
  • Spielsachen
  • Bücher / Zeitschriften
Bitumendachbahnen

Bei der Entsorgung ist darauf zu achten, dass die Stücke das Maß 50 cm x 50 cm nicht überschreiten. Teerdachbahnen muss als gefährlicher Sonderabfall gesondert entsorgt werden.

Glasabfälle

Glasabfälle bestehen aus z.B.:

  • Gemischte Flachgläser
  • Isolierglas im Rahmenverbund
  • Drahtgläser
  • Verbundsicherheitsgläser
  • Spiegel
  • Farbe und/oder auffällig beschichtete Gläser
    (sehr dunkle, bzw. verspiegelte Gläser)
  • Glasbausteine (ohne Mörtelanhaftungen

Bitte beachten Sie: Das Material kann nur als Glas entsorgt werden, wenn Sie den Glascontainer ordnungsgemäß befüllen. Nachfolgende Fraktionen führen zu Reklamationen:

  • Glasbausteine mit Mörtelanhaftungen
  • Sondergläser (Labor, Bleiglas, etc.)
  • Lackierte Gläser
  • Kleber, Bitumen oder ölverschmierte Gläser
  • Keramik, Steine, Porzellan
  • Glaskeramiken
Sonderabfälle

Sonderabfälle

Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen in fester, flüssiger oder pastöser Form setzt umfangreiches Fachwissen und langjährige Erfahrung voraus. Unsere fach- und sachkundigen Mitarbeiter beraten, sortieren und verpacken auf Wunsch in ihrem Betrieb.         Über genehmigte Sammelentsorgungsnachweise entsorgen wir z.B.:

06 02 03, Ammoniak
06 04 04, Leuchtstoffröhren
07 01 03, Lösemittel, halogenhaltig
08 01 11, Altfarben und Altlacke, nicht ausgehärtet
08 01 13, Lack- und Farbschlamm
08 04 09, Leim- und Klebemittel, nicht ausgehärtet
09 01 01, Fotochemikalien Entwickler; 09 01 04 Fotochemikalien Fixierer
11 01 07, Laugen in Kleingebinden
12 01 09, Bohr- und Schleifemulsion
13 02 04, Altöl belastet oder unbekannter Herkunft, Kat. II
13 02 05, Altöl bekannter Herkunft, PCB- und Chlorfrei, Kat. I
13 07 01, Heizöl und Dieselöl; 13 07 02, verunreinigte Kraftstoffe
13 08 99, sonstige Öl-Wassergemische
14 06 03, Lösemittel, halogenfrei
15 01 10, Kunststoff- u. Eisenmetallemballagen mit schädl. Restinhalten
15 02 02, Ölverschmutzte Betriebsmittel
16 01 13, Bremsflüssigkeit; 16 01 14, Kühlerflüssigkeit
16 02 09, PCB-haltige Kondensatoren
16 05 07, Laborchemikalien, anorg.; 16 05 08, Laborchemilien, org.
16 06 01, Bleiakkumulatoren
16 06 02, Nickel-Cadmium Nasszellen
u.v.m.